Gemeinnützigkeit

Wie wird die CFD Foundation e.V. steuerlich betrachtet?

Die Gemeinnützigkeit der CFD Foundation e.V. ist in der Satzung in § 5 Steuerbegünstigte Zwecke verankert und durch das Amtsgericht Ulm am 3. März 2015 bestätigt worden. Ihre Spenden sind daher steuerlich abzugsfähig. Eine Spendenbescheinigung der CFD Foundation e.V. wird ab einem Betrag von 25 Euro ausgestellt.

Auszug aus der Satzung der CFD Foundation e.V.:

§ 5 Steuerbegünstige Zwecke

  1. Der Verein verfolgt seine Ziele ausschließlich und unmittelbar durch eigenes Wirken auf gemeinnütziger Grundlage i.S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“, §§ 51-68 AO (Abgabenordnung) in der jeweiligen gültigen Fassung.
  2. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Etwaige Gewinne und alle sonstigen Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied während der Mitgliedschaft, bei Ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Zuwendungen oder Anteile aus Mitteln des Vereins oder dem Vereinsvermögen.
  5. Es darf darüber hinaus keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

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